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MITTEILUNG ÜBER DIE VORGESCHLAGENE EINBRINGUNG EINES TEILS DES VERMÖGENS

SOCIETE D'APPLICATION MECANIQUES DU DIAMANT ("SAMEDIA"), eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 3.048.000 Euro, mit Sitz in 6 rue Etienne Lenoir, Zone Industrielle du Bois Joly -F-85500 LES HERBIERS, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 546 150 392 RCS LA ROCHE-SUR-YON, 

Nachfolgend als "beitragendes Unternehmen" bezeichnet.

Und,

EICHE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit einem Kapital von 52.000 Euro, mit Sitz in Marie-Curie-Str. 10 - D 79211 Denzlingen(Deutschland), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 260511,

Nachfolgend als "Begünstigte Gesellschaft" bezeichnet.

Gemäß Beschluss vom 23.12.2020 in Les Herbiers (France – 85500) (Frankreich), würde die einbringende Gesellschaft als Einlage, die unter die gesetzliche Regelung für Ausgliederungen fällt, einen Betrieb für den Verkauf von Diamantwerkzeugen und -maschinen für das Bauwesen und öffentliche Arbeiten auf die begünstigte Gesellschaft übertragen. Eine solche Tätigkeit wird als eigenständiger und vollständiger Geschäftszweig behandelt.

Gemäß den Verordnungen Nr. 2004-01 vom 4. Mai 2004, Nr. 2005-09 vom 3. November 2005, Nr. 2015-06 vom 23. November 2015 und Nr. 2019-06 vom 8. November 2019 des französischen Ausschusses für Rechnungslegungsvorschriften (in Bezug auf die buchhalterische Behandlung von Fusionen und ähnlichen Transaktionen) würden die Aktiva und Passiva, die die Einbringung umfassen, auf der Grundlage ihres tatsächlichen Werts auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden.

Aus dem Entwurf des Einbringungsvertrags geht hervor, dass sich der Nettobuchwert der eingebrachten Vermögenswerte wie folgt darstellt:

- Vermögen: 2.275.518,25 Euro

- Verbindlichkeiten: 1.610.913,95 Euro

Daraus ergab sich ein Nettovermögen von EUR 664.604,30.

Die Einlage der einbringenden Gesellschaft in die begünstigte Gesellschaft wird durch die Zuteilung von 10.656 neuen Aktien mit einem Nennwert von je 1 Euro an die einbringende Gesellschaft (und die Zahlung eines Ausgabeaufschlags von 61,37 Euro pro Aktie) vergütet, die von der begünstigten Gesellschaft zu schaffen sind, deren Kapital somit von 52.000 Euro auf 62.656 Euro erhöht wird.

Der Vorgang wird für buchhalterische,- steuerliche und rechtliche Zwecke am ersten Tag des Monats wirksam, nach seiner endgültigen Genehmigung durch den einzigen Gesellschafter der begünstigten Gesellschaft und der einbringenden Gesellschaft der auf den Abschluss der Formalitäten in DEUTSCHLAND folgt. 

Die vorgeschlagene Teilvermögensabgabe wurde von der einbringenden Gesellschaft am 23.Dezember 2020 bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts von LA ROCHE-SUR-YON eingereicht.

Die Gläubiger können innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum dieser Veröffentlichung beim Handelsgericht von LA ROCHE-SUR-YON Einspruch gegen die Teilvermögensabgabe erheben.

Zur Beachtung.

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